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Familie

Wie möchten Sie zusammen leben?

Eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben eines Menschen ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder Ehe. Auch der Zusammenschluss einer Patchworkfamilie wirft neue herausfordernde Fragen auf, die es zu bedenken gibt.

Das Zusammenleben wirft zahlreiche Fragen auf, die bedacht werden sollten

  • Was geschieht mit dem alleinigen, was mit dem beiderseitigen Vermögen?
  • Soll Vermögen (z.B. Grundbesitz) gemeinsam oder alleine erworben werden und welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus?
  • Hafte ich für die Schulden meines Partners?
  • Bin ich im Alter abgesichert?
  • Stehen mir Zahlungen bei Krankheit und Erwerbsunfähigkeit zu oder muss ich Ansprüche meines Partners erwarten?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich bezüglich gemeinsamer Kinder?
  • Was geschieht im Falle der Trennung?
  • Welche Rechte habe ich im Todesfall?

Der rechtliche Status einer Lebenspartnerschaft ist nicht immer eindeutig.

Bevor Paare mit der Planung ihrer Lebenspartnerschaft beginnen können, müssen sie über das notwendige Wissen über den rechtlichen Status der Beziehung verfügen. Wir helfen ihnen dabei , ein für sie passendes Rechtskleid zu finden. Neben der Gründung von Lebenspartnerschaften beraten wir auch über das Verhältnis zwischen Kindern und Eltern.

Der Ehevertrag als zentrales Regelungsinstrument

Sollten Sie sich dazu entschließen zu heiraten, leben Sie ohne den Abschluss eines Ehevertrages im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Die Rechtsfolgen beispielsweise einer Scheidung ergeben sich dann aus dem Gesetz (BGB). Ebenso richten sich die Regelungen des Unterhalts oder des Versorgungsausgleichs nach dem Gesetz. In vielen Fällen ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen ein fairer Interessenausgleich. Führt aber beispielsweise ein Ehegatte ein eigenes Unternehmen sind die gesetzlichen Regelungen häufig nicht optimal. Gerne finden wir für Sie den richtigen rechtlichen Rahmen.

Die Familie ist eine ganz besondere Verantwortung
Verliert ein Kind seine Eltern, ist häufig nicht klar, wer das Sorgerecht übernimmt. Wer kümmert sich, wenn beide sterben oder wenn Sie als Vater oder Mutter allein sorgeberechtigt sind? Möchten Sie nicht, dass das Familiengericht darüber alleine entscheidet, sollten Sie eine Sor­ge­rechts­ver­fü­gung aufsetzen. Gerne beraten wir Sie auch hier, um für Ihren Fall die passende Lösung zu finden.

Der Weg zu Ihrem Ehevertrag

01

Vereinbarung eines Beratungstermins in unserem Notariat

In der Regel kann ein Ehevertrag nicht ohne vorherige Beratung errichtet werden. Deshalb ist der erste Schritt die Vereinbarung eines Beratungstermins. Erfolgt später eine Beurkundung fallen hierdurch auch keine zusätzlichen Kosten an.

02


Erstellung eines Entwurfs

Nach erfolgter Beratung erstellen wir Ihnen einen Entwurf, den Sie in Ruhe prüfen und besprechen können.

03

Beurkundung

Wenn alle offenen Fragen geklärt sind, erfolgt die Beurkundung in unserem Notariat. Auch während der Beurkundung können noch Fragen geklärt werden.


Die Notarkosten der eines Ehevertrages, einer Scheidungsvereinbarung oder einer Sorgerechtsverfügung sind deutschlandweit einheitlich im GNotKG geregelt und sind bei allen Notaren gleich. Die konkreten Kosten richten sich nach dem Inhalt Ihres individuellen Vertrages. Gerne besprechen wir mit Ihnen bereits bei der Beratung die anfallenden Kosten.

Die Datenerfassungsbögen zur Vorbereitung Ihres Ehevertrages oder sonstiger familienrechtlicher Verträge finden Sie hier.

Zum Download Fragebogen Ehebedingte Zuwendung