Wie bringen Sie Ihr Vermögen in die nächste Generation?
In vielen Fällen ist die Übertragung von Vermögenswerten von einer Generation auf die andere bereits zu Lebzeiten notwendig, um eine möglichst verlustfreie Nachfolge zu gewährleisten. Ein möglicher Schritt besteht zum Beispiel darin, dass eine Immobilie an die Kinder oder den Ehegatten bereits zu Lebzeiten übertragen wird. Erfolgt die Schenkung mit Blick auf die Zukunft, wird sie als vorweggenommene Erbfolge betrachtet.
Die Übertragung von Vermögenswerten – zum Beispiel Geschäftsanteile, Immobilien oder Erbschaften – erfordert häufig eine notarielle Beurkundung. In vielen Fällen sind steuerliche Gesichtspunkte Grund für eine Übertragung. Dennoch sollten Übertragungen nur dann vorgenommen werden, wenn der Erwerber und der Übertragende bereit sind, entsprechende Regelungen zu treffen.
Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten werden durch die gesetzliche Erbfolge meistens nicht optimal ausgenutzt. Wir helfen Ihnen die Vermögensnachfolge individuell zu gestalten.
Individuelle Lösungen finden
Je nachdem, ob Sie den zu übertragenden Vermögensgegenstand noch selbst nutzen möchten, gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. So können bei der Übertragung von Immobilien sich beispielsweise ein Nießbrauchs- oder Wohnungsrecht vorbehalten. Bei dem Vorbehalt eines Nießbrauchrechts stehen Ihnen etwaige Mieteinnahmen noch zu.
Wir beraten Sie gerne, um für Sie den besten Weg Ihrer Vermögennachfolge zu finden.
Die wichtigsten Schritte zu Ihrem Vertrag
01
Vereinbarung eines Beratungstermins in unserem Notariat
In der Regel kann eine Übertragung nicht ohne vorherige Beratung vorgenommen werden. Deshalb ist der erste Schritt die Vereinbarung eines Beratungstermins. Erfolgt später eine Beurkundung fallen hierdurch auch keine zusätzlichen Kosten an.
02
Erstellung eines Entwurfs
Nach erfolgter Beratung erstellen wir Ihnen einen Entwurf. Diesen können Sie im Anschluss beispielsweise mit Ihrem Steuerberater besprechen.
03
Beurkundung und Vollzug
Wenn alle offenen Fragen geklärt sind, erfolgt die Beurkundung. Im Anschluss wird Ihre Urkunde durch uns vollzogen.
Die Notarkosten der Beurkundung sind deutschlandweit einheitlich im GNotKG geregelt und sind bei allen Notaren gleich. Die Kosten bemessen sich in der Regeln nach dem Wert des übertragenen Vermögensgegenstandes. Bei einer vorherigen Beratung durch uns entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild
Steueridentifikationsnummer aller Veräußerer und Erwerber einer Immobilie
Gerne können Sie uns vorab, zur Vorbereitung Ihrer Urkunde einen Datenerfassungsbogen zukommen lassen. Wir melden uns dann zügig zur Vereinbarung eines Beratungstermins bei Ihnen. Den Datenerfassungsbogen finden Sie hier.
Zum Download Fragebogen Schenkung.