Treffen Sie rechtzeitig Ihre Entscheidung
Damit Ihre Vertrauensperson im Notfall vollumfänglich in Ihrem Sinne handeln kann, erläutern wir Ihnen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, nehmen Ihre Wünsche auf und erstellen dann die notwendigen Urkunden für Sie.
Ein Unfall oder eine Krankheit kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre persönliche Handlungsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit haben. In solchen Fällen können die nächsten Angehörigen oder der Lebensgefährte bzw. Ehepartner nicht automatisch für die bedürftige Person handeln. Vielmehr ist ohne das Bestehen von Vollmachten für eine geschäftsunfähige Person ein Betreuer vom Betreuungsgericht zu bestellen. Es ist daher wichtig, für diese Situationen Vorkehrungen zu treffen.
Im Wesentlichen stehen folgende Mittel zur Verfügung:
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
- Patientenverfügung
Derartige Vollmachten und Verfügungen werden in der Regel von uns Notaren erstellt. Wir stellen sicher, dass die Verfahren und Anweisungen im Ernstfall gültig sind. In vielen Fällen (z.B. gegenüber Banken, bei Immobiliengeschäften und als Unternehmer) ist aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen eine zumindest notariell beglaubigte Vollmacht zwingend erforderlich. Ohne das Vorliegen einer zumindest notariell beglaubigten Vollmacht muss im Falle der Geschäftsunfähigkeit ein Betreuer vom Betreuungsgericht bestellt werden.
Im Fall der Fälle müssen die richtigen Dokumente auch gefunden werden
Die Vorsorgeurkunden werden im Zentralen Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer in Berlin registriert, damit sie im Fall der Fälle auch gefunden und beachtet werden: Das Zentrale Vorsorgeregister wird inzwischen mehr als 20.000 Mal im Monat von Betreuungsgerichten aus ganz Deutschland abgefragt. Mehr als 5,6 Mio. Vorsorgeurkunden sind dort bereits registriert. Seit dem 2. Januar 2023 können neben den Betreuungsgerichten auch Ärzte in das Register Einsicht nehmen.
Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sind nicht automatisch bevollmächtigt. Wenn Sie es selbst nicht mehr können, muss ein anderer für Sie Entscheidungen treffen und handeln. Weder Ehepartner noch Kinder können dies automatisch. Sie müssen dazu bevollmächtigt sein.
Im Grunde haben Sie zwei Möglichkeiten vorzusorgen: Sie können jemanden mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten. Der darf dann wichtige Entscheidungen für Sie treffen. Oder Sie schreiben eine Betreuungsverfügung, in der konkrete Menschen als Betreuer genannt sind. Das Betreuungsgericht muss dann diese Person zu Ihrem Betreuer bestellen.
Wichtige Entscheidungsschritte
01
Wer soll in Ihrem Sinne handeln?
Diese Entscheidung müssen Sie treffen. Benachrichtigen Sie die Person, zu der Sie vertrauen haben, dass Sie diese als Bevollmächtigten einsetzen.
02
Nehmen Sie ein Beratungsgespräch wahr
Wir sprechen darüber, welche Möglichkeiten bestehen und welche Konsequenzen die Entscheidungen haben.
03
Erstellung eines Urkundenentwurfs
Für Rückfragen stehen wir Ihnen in dieser Phase jederzeit zur Verfügung.
04
Beurkundung
Im Rahmen der Beurkundung haben Sie die Möglichkeit weitere Fragen zu Ihrer Urkunde zu stellen.
Die Notarkosten bei der Beurkundung einer Vollmacht sind deutschlandweit einheitlich im GNotKG geregelt und sind bei allen Notaren gleich. Die Kosten bemessen sich nach Ihrem Vermögen. Bei einem Vermögen von 100.000 Euro liegen die Kosten für die Beurkundung einer Vollmacht bei etwa 200 Euro. Durch die vorherige Beratung beim Notar fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Im Rahmen des Beratungsrechtsschutzes im Erb- und Familienrecht bezahlt in vielen Fällen eine Rechtsschutzversicherung anfallende Notarkosten bei der Beurkundung von Erbverträgen, Testamenten und Vorsorgevollmachten. Bitte erkundigen Sie sich vor der Beurkundung bei Ihrer Versicherung.
Bei der Beurkundung einer Vollmacht müssen Sie zum Beurkundungstermin lediglich ein gültiges Ausweisdokument mitbringen.
Damit wir Ihre Urkunde vorbereiten können, übersenden Sie uns gerne einen ausgefüllten Datenerfassungsbogen mit Ihren wesentlichen Daten und den Daten Ihrer Bevollmächtigten. Gerne melden wir uns zur Vereinbarung eines Beratungs- oder Beurkundungstermins bei Ihnen. Den Datenerfassungsbogen finden Sie hier.
Zum Download Fragebogen Vorsorgevollmacht.