Der Erwerb einer Immobilie ist für die meisten Menschen eine der bedeutensten Transaktion ihres Lebens.
Neben dem monetären Wert ist der Kauf oder Verkauf einer Immobilie häufig auch mit hohen Investitionen und der Aufnahme von Darlehen verbunden.
Wir fungieren als neutraler Vermittler zwischen den an dem Vertragsschluss beteiligten Personen und helfen bei der Erstellung und dem Vollzug Ihres Kaufvertrages. Damit Sie keine übermäßigen Risiken eingehen müssen, achten wir bei der Vertragsgestaltung darauf, für alle Beteiligten den sichersten Weg zu finden.
Eine unserer wichtigsten Funktionen beim Immobilienkauf ist der Schutz der Interessen des Verkäufers und des Käufers. Darüber hinaus helfen wir bei der Vorbereitung und der gesamten Abwicklung des Kaufvertrags. Wir unterstützen Sie von der Vorbereitung bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Käufer im Grundbuch eingetragen ist.
Wir finden in jedem Einzelfall die beste individuelle Lösung für Ihren Sachverhalt.
Bitte beachten Sie, dass mit Wirkung ab dem 1. März 2023 ein Barzahlungsverbot beim Erwerb von Immobilien in Deutschland besteht. Wir dürfen den Käufer erst als Eigentümer im Grundbuch eintragen, wenn der Käufer uns von seiner Bank eine Überweisungsbestätigung oder der Verkäufer uns einen Kontoauszug vorlegt, aus dem sich ergibt, dass der Käufer den Kaufpreis auf ein Konto des Käufers überwiesen hat.
Wir verfügen über große Erfahrung im Bereich des Bauträgerrechts. Bei Bauträgerverträgen handelt es sich um einen besonderen Kaufvertrag einer Immobilie. Neben dem Erwerb des Eigentums an der Immobilie wird gleichzeitig ein Werkvertrag über die Errichtung des Bauwerks abgeschlossen, da der Erwerbsgegenstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht fertiggestellt ist.
Der Bauträgervertrag enthält daher besondere Sicherheiten, damit der Erwerber nicht ungesichert in Vorleistung tritt. Dies ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Regelmäßig werden Ratenzahlungen entsprechende dem Baufortschritt vereinbart.
Ihr Notar regelt die folgenden Aspekte
- Sorgfältige Prüfung der Eigentumsverhältnisse an der Immobilie
- Absicherung von Käufer und Verkäufer bei jedem Schritt der Abwicklung
- Löschung oder Fortbestehen von Grundpfandrechten
- Eintragung von Finanzierungsgrundpfandrechten Ihrer finanzierenden Bank
- Gewährleistung für Mängel
- Übertragung von Besitz, Nutznießung und Lasten
Bevor der Kaufvertrag unterzeichnet wird, sollte die Finanzierung der Transaktion geklärt werden. Der Käufer sollte mit seiner Bank über die Verfügbarkeit eines Darlehens sprechen und sich eine Finanzierungsbestätigung vorlegen lassen. Der Notar wird dann bei der Festlegung der Fälligkeit des Kaufpreises helfen. Wenn die Einzelheiten der Finanzierung vor der Beurkundung mit der finanzierenden Bank geklärt wurden, kann die Grundschuld oder Hypothekensicherheit nach Abschluss des Kaufvertrags im gleichen Termin unterzeichnet werden.
Um ein möglichst sichere Abwicklung des Kaufvertrages zu gewährleisten, versendet der Notar eine Fälligkeitsmitteilung hinsichtlich der Kaufpreiszahlung, wenn alle noch offenen Voraussetzungen vorliegen. Erst dann ist der Kaufpreis zu bezahlen. Erst wenn die Kaufpreiszahlung erfolgt und durch den Verkäufer bestätigt wurde, veranlasst der Notar die Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch.
Ablauf einer Immobilientransaktion
01
Vereinbarung eines Beratungstermins in unserem Notariat
Der Verkäufer oder der Käufer vereinbart einen Notartermin und lässt dem Notar alle notwendigen Daten zum Kaufvertragsentwurf zukommen. Hierzu erhalten Sie von uns einen Datenerhebungsbogen. Diesen finden Sie hier.
02
Erstellung eines Entwurfs
Nach Erhalt des ausgefüllten Datenbogens lassen wir Ihnen eine Kaufvertragsentwurf zukommen. Sofern Rückfragen zum Vertragsentwurf bestehen, können Sie sich an uns wenden.
03
Beurkundung
Bei einem gemeinsamen Termin mit dem Käufer und dem Verkäufer beurkundet der Notar Ihren Kaufvertrag. Bei der Beurkundung werden offene Fragen geklärt und der gesamte weitere Ablauf besprochen.
04
Vertragsabwicklung
Bei einem gemeinsamen Termin mit dem Käufer und dem Verkäufer beurkundet der Notar Ihren Kaufvertrag. Bei der Beurkundung werden offene Fragen geklärt und der gesamte weitere Ablauf besprochen.
Die Notarkosten beim Kauf einer Immobilie sind deutschlandweit einheitlich im GNotKG geregelt (ca. 1-1,5 Prozent des Kaufpreises) und sind bei allen Notaren gleich. Die Kosten richten sich nach der Höhe des Kaufpreises und der konkreten Abwicklung des Kaufvertrages im Einzelfall. Gerne können Sie die anfallenden Kosten bei uns vorab erfragen. Ebenso beraten wir Sie, ob in Ihrem Fall eine kostengünstigere Abwicklung möglich ist und welche Risiken damit verbunden sind. Neben unseren Kosten fallen die Grunderwerbssteuer und Kosten des Grundbuchamtes an.
Gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild
Steuer-Identifikationsnummer
Grundschuldformular Ihrer finanzierenden Bank (sofern Sie den Kaufpreis finanzieren)
Sollten weitere Dokumente erforderlich sein, teilen wir Ihnen dies im Vorfeld mit.
Gültiges Ausweisdokument mit Lichtbild
Steuer-Identifikationsnummer
Sollten weitere Dokumente erforderlich sein, teilen wir Ihnen dies im Vorfeld mit.