23/6/21
Den letzten Willen umsetzen – mit Testamentsvollstrecker
Vielfach haben Erblasser Sorge, dass ihre Erben mit der Verteilung des Nachlasses und seiner Verwaltung überfordert sind oder deswegen gar Streit entsteht. Dann wird das Erbe womöglich zur Last und das wollen die wenigsten. In diesen und in weiteren Fällen kann ein Testamentsvollstrecker helfen, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen.
Streitvermeidung durch Auseinandersetzungsvollstreckung
Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, geht der gesamte Nachlass auf diese als Erbengemeinschaft über. Alle Erben müssen sich dann über Verteilung oder Verkauf der einzelnen Nachlassgegenstände einigen. Gelingt das nicht und zerstreiten sich die Erben, kann am Ende sogar ein einzelner von ihnen die Teilungsversteigerung erzwingen. Über die Anordnung von Testamentsvollstreckung im Testament oder Erbvertrag kann das verhindert werden. Denn der Testamentsvollstrecker verteilt den Nachlass so, wie es der Erblasser wollte. Hierfür kann und sollte der Erblasser genaue Vorgaben machen. Möglich ist es aber auch, die Nachlassverteilung in das Ermessen des Testamentsvollstreckers zu stellen. Der Testamentsvollstrecker kann für die Dauer seines Amtes zudem Auflagen des Erblassers durchsetzen, etwa dass der Familienbesitz zusammengehalten und ein Haus für eine gewisse Zeit nicht verkauft wird.<br/>
Dauervollstreckung zum Schutz unerfahrener und hilfebedürftiger Erben
Dem Testamentsvollstrecker kann es auch zur Aufgabe gemacht werden, den Nachlass für die Erben über einen bestimmten Zeitraum und nach den Vorgaben des Erblassers zu verwalten, insbesondere wenn die Erben noch minderjährig oder zu unerfahren sind und daher keinen unmittelbaren Zugriff auf den Nachlass haben sollen. Häufig ordnet der Erblasser die Testamentsvollstreckung bis zum 25. Lebensjahr der Erben an und bestimmt, dass bis dahin aus dem Nachlass der Unterhalt sowie die Ausbildung der Erben finanziert werden sollen. Vorteilhaft ist dann, dass der Testamentsvollstrecker nicht denselben Kontrollmechanismen wie ein gesetzlicher Vertreter unterliegt. Anders als die Eltern bzw. der Vormund braucht er etwa keine familiengerichtliche Genehmigung für den Verkauf einer Immobilie.
Die Dauervollstreckung ist zudem bei sogenannten Behinderten- und Bedürftigentestamenten unabdingbar. Auch hier verwaltet der Testamentsvollstrecker den Nachlass und finanziert aus den Erträgen bestimmte Zuwendungen an das Kind mit Behinderung oder den überschuldeten Erben. Gleichzeitig kann der Zugriff des Staates oder der Gläubiger auf die Nachlasssubstanz verhindert werden. In diesen Fällen bedarf es jedoch eingehender Beratung und maßgeschneiderter Regelungen neben der Testamentsvollstreckung, um das gewünschte Ziel zu erreichen.
Die Person des Testamentsvollstreckers
Die ausgewählte Person sollte fachlich und persönlich geeignet und mit der Amtsübernahme einverstanden sein. Der Testamentsvollstrecker muss den Erben nötigenfalls Paroli bieten oder sie fürsorglich unterstützen können. Vorsicht ist geboten, wenn der Testamentsvollstrecker gleichzeitig zum Vormund der Erben berufen wird, denn dann kann die Bestellung eines Ergänzungspflegers nötig werden, den der Erblasser aber vorsorglich benennen kann.
Notarielle Beratung in Anspruch nehmen
Beim Erben muss die Freundschaft nicht aufhören. Die Testamentsvollstreckung setzt den letzten Willen des Erblassers um, hilft Streit zu vermeiden und kann hilfebedürftige und unerfahrene Erben schützen. Wegen der Vielzahl möglicher Regelungen und der zu beachtenden Fallstricke empfiehlt es sich jedoch, notarielle Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Notarin oder der Notar wird dem Erblasser die für seinen Einzelfall passende Gestaltung vorschlagen.
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Bei der Unternehmensnachfolge geht es neben der Erhaltung des Lebenswerks auch um die Altersversorgung des Unternehmers und seiner Familie sowie die Arbeitsplätze der Angestellten. Im Falle des unerwarteten Todes besteht die Gefahr, dass der komplette Betrieb stillsteht oder ein Nachfolger gewählt wird, der nicht für diese Position gewünscht war. Unternehmer sollten daher frühzeitig ihre Nachfolge in einem Testament regeln.
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Mängel nicht verschweigen – Aufklärungspflichten beim Immobilienverkauf
Damit der Traum vom eigenen Haus keine Risse bekommt, haben Käufer das Recht auf eine wahrheitsgemäße Unterrichtung durch den Verkäufer.
Das Testament Alleinerziehender: Für minderjährige Kinder vorsorgen
Familien in Deutschland sind vielfältig, und immer häufiger kommt es vor, dass Paare mit gemeinsamen Kindern getrennte Wege gehen. Oft gilt dann die ganze Aufmerksamkeit der Gegenwart, zur Vorsorge bleibt kaum Gelegenheit.
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Die aktuellen Corona-Regelungen beschränken persönliche Kontakte auf ein Minimum – nicht nur im privaten Bereich. Die geltenden Bestimmungen wirken sich auch auf die Erledigung dringender Amtsgeschäfte der Notarinnen und Notare aus.
Vermögen weitergeben – welche Fristen sind zu beachten?
„Sich frühzeitig zu kümmern“ ist ein guter Vorsatz. Das gilt auch für die Frage, wie Vermögen in die nächste Generation weitergegeben werden kann.
Gültiges Testament auch mit unleserlicher Unterschrift
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