24/2/21
Notarielle Beurkundungen auch jetzt möglich – Testamente und Erbverträge in der Pandemie sicher errichten
Die aktuellen Corona-Regelungen beschränken persönliche Kontakte auf ein Minimum – nicht nur im privaten Bereich. Die geltenden Bestimmungen wirken sich auch auf die Erledigung dringender Amtsgeschäfte der Notarinnen und Notare aus. Doch Notarinnen und Notare beraten unter Berücksichtigung der gebotenen Infektionsschutzmaßnahmen auch in dieser Zeit alle Rechtsuchenden.
So setzt beispielsweise die Errichtung eines notariellen Testaments oder der Abschluss eines notariellen Erbvertrags zwingend die eigene Anwesenheit voraus. Damit das Zeitfenster für den persönlichen Termin so eng wie möglich gestaltet werden kann, ist die Übergabe einer sogenannten offenen Schrift erlaubt. Im Vorfeld wird durch die Notarin oder den Notar ein Entwurf erstellt und dem späteren Erblasser beispielsweise auf elektronischem Wege zur weiteren Abstimmung übermittelt.
Alternative zur mündlichen Willenserklärung
Grundsätzlich können sowohl ein öffentliches Testament als auch ein Erbvertrag nur von einer Notarin oder einem Notar errichtet werden. Dazu erfolgt eine mündliche Erklärung des letzten Willens durch den Erblasser gegenüber der Notarin oder dem Notar. Darüber erstellt die Notarin oder der Notar eine Niederschrift. Um den Kontakt in der Pandemie zum beiderseitigen Schutz möglichst gering zu halten, kann der Erblasser stattdessen auch eine zuvor verfasste offene Schrift mit der Erklärung, dass diese seinen letzten Willen enthalte, an die Notarin oder den Notar übergeben. Auch mehrere Personen, die einen Erbvertrag abschließen wollen, können gemeinsam eine vorbereitete Schrift übergeben.
Anfertigung einer offenen Schrift
Als Grundlage einer offenen Schrift dient der Entwurf der Notarin oder des Notars, den diese im Vorfeld telefonisch oder per E-Mail mit dem Erblasser abgestimmt und ihm erklärt hat. Der Erblasser muss die offene Schrift nicht selbst schreiben und auch nicht unterzeichnen. Maschinen-, Kurz- oder Blindenschrift sind ebenso zulässig wie ein fremdsprachiger Text. Voraussetzung ist, dass der Erblasser die Schrift lesen und verstehen kann.
Übergabe der Schrift an die Notarin oder den Notar
Erst nach der Vorbereitung des Dokuments erfolgt der persönliche Kontakt, um die offene Schrift zu übergeben. Das Treffen kann auch im Freien, zum Beispiel vor der Wohnung des Mandanten, stattfinden. Der Mandant übergibt das ausgedruckte Dokument mit den Worten, dass es seinen letzten Willen enthalte. Die Notarin oder der Notar protokolliert diesen Vorgang in einer sehr kurzen Niederschrift, die nur bestätigt, dass das Dokument übergeben worden ist und der Mandant erklärt hat, dass das Dokument dessen letzten Willen enthält. Diesen Satz liest die Notarin oder der Notar sodann vor. Im Anschluss daran unterzeichnen beide diese Urkunde.
Rechtsgültige Errichtung des Testaments oder Erbvertrags
Zurück im Büro kennzeichnet die Notarin oder der Notar die übergebene Schrift mit einem Vermerk und verbindet sie mit der Urkunde. Dadurch kommt ein wirksames notarielles Testament zustande, das sodann beim Nachlassgericht zur Verwahrung eingereicht wird.
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Aktuelles
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Den „digitalen Nachlass“ regeln – Auch Social-Media-Konten gehören zum Erbe
Egal, ob in den sozialen Medien, bei Streamingdiensten, in Form von E-Mail-Accounts, Blogs und Vlogs, Kundenkonten bei Shopping-Seiten oder durch die zunehmend digitale Verwaltung unseres Lebens – wir alle hinterlassen Spuren im World Wide Web. Viele dieser Inhalte wie beispielsweise Fotos können tief in unsere Privatsphäre eingreifen.
Online-Gründung einer GmbH – Digitalisierung notarieller Verfahren
Seit dem 1. August 2022 können Bargründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften sowie Anmeldungen zum Handelsregister vollständig digital durchgeführt werden. Ermöglicht wird dies durch das im Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG).
Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern – Blick in die Teilungserklärung schützt vor Überraschungen
Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt neben der einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auch das Grundstück – und zwar zusammen mit der übrigen Wohnungseigentümergemeinschaft. Interessenten sollten vor dem Kauf die Teilungserklärung einsehen, um sich über die Flächen, die nur ihnen gehören, das Gemeinschaftseigentum sowie Sondernutzungsrechte zu informieren.
Erste Online-Gründung einer GmbH in Deutschland
Erstmalig ist heute, am 1. August 2022, in Deutschland online eine GmbH gegründet worden. Beurkundet wurde dabei in einer Videokonferenz über das Portal der Bundesnotarkammer. Der Gründer saß in Berlin, der Notar in München.
Mit Vollmacht in den Urlaub
Die Schulferien werden von vielen Familien für Reisen genutzt. Verreist ein minderjähriges Kind nicht mit beiden Elternteilen, kann es sinnvoll sein, die Begleitperson zu bevollmächtigen.
Den letzten Willen klicken?
Onlinedienste versprechen die Erstellung eines individuellen Testaments innerhalb weniger Minuten. Hierzu müssen sich Nutzerinnen und Nutzer lediglich durch einen Fragebogen klicken und erhalten am Ende ein fertiges Muster-Testament.
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Mit Gerichten elektronisch kommunizieren: Nach beA, beN und beBPO kommt nun das eBO
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Entscheiden sich Interessenten für den Kauf einer Immobilie, gehört der Besuch bei einer Notarin oder einem Notar zum Verkaufsprozedere, denn hier wird der Verkauf beziehungsweise Kauf von Grundbesitz beurkundet.
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In vielen Fällen ist es sinnvoll, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Eine individuelle Beratung und Gestaltung bieten Notarinnen und Notare.
Nachfolge frühzeitig regeln – Unternehmen und Arbeitsplätze sicher erhalten
Bei der Unternehmensnachfolge geht es neben der Erhaltung des Lebenswerks auch um die Altersversorgung des Unternehmers und seiner Familie sowie die Arbeitsplätze der Angestellten. Im Falle des unerwarteten Todes besteht die Gefahr, dass der komplette Betrieb stillsteht oder ein Nachfolger gewählt wird, der nicht für diese Position gewünscht war. Unternehmer sollten daher frühzeitig ihre Nachfolge in einem Testament regeln.
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Vater zu sein bedeutet nicht nur viele freudige Erlebnisse, sondern auch Rechte und Pflichten. Wer gute Gründe hat, an der eigenen Vaterschaft zu zweifeln, sollte über eine Anfechtung nachdenken, denn: Mit der Anerkennung der Vaterschaft geht auch eine Unterhaltspflicht einher.
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Fast die Hälfte der Wohnimmobilien in Deutschland werden von den Eigentümern selbst bewohnt. Doch was passiert, wenn die Eigentümer im Alter finanziellen Spielraum benötigen und ein Großteil des Vermögens in der Immobilie gebunden ist?
Selbstverfasst oder aus dem Internet? – Vorsicht vor privatschriftlichen Vollmachten!
Vorsorgevollmachten sind ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung. Sie können den Vollmachtgeber davor bewahren, im Notfall unter Betreuung gestellt zu werden. Stattdessen wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Handelt es sich jedoch um eine rein privatschriftliche (und keine notarielle) Vollmacht, kann sich die Vollmacht im Ernstfall als nutzlos herausstellen.
Nicht jedes Grundstück darf bebaut werden – Wie Bauherren Zeitverlust und Kosten vermeiden
Viele, vor allem junge Paare hegen den Wunsch, ein Eigenheim für die Familie zu bauen. Beim Kauf eines Grundstückes sind jedoch einige wichtige Kriterien zu beachten. Nicht jede Fläche kann sofort bebaut werden. Selbst Grundstücke, die von der Gemeinde für den Hausbau vorgesehen sind, dürfen schlimmstenfalls erst in Jahrzehnten bebaut werden.
Bundestag beschließt Notvertretungsrecht für Ehegatten – Bundesnotarkammer warnt vor falscher Sicherheit
Der Bundestag hat heute eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts auf den Weg gebracht. Teil der Reform ist die Einführung eines Notvertretungsrechts für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten.
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Vielfach haben Erblasser Sorge, dass ihre Erben mit der Verteilung des Nachlasses und seiner Verwaltung überfordert sind oder deswegen gar Streit entsteht. Dann wird das Erbe womöglich zur Last und das wollen die wenigsten. In diesen und in weiteren Fällen kann ein Testamentsvollstrecker helfen, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen.
Adoption von Minderjährigen und Erwachsenen – Voraussetzungen hängen vom Alter des Adoptivkindes ab
Wenn Kinder viele Jahre in ihrer Patchwork- oder Pflegefamilie leben, wächst oft der Wunsch nach einer Adoption – vor allem, wenn wenig oder gar kein Kontakt zu den leiblichen Eltern besteht.
Abbruch notarieller Beurkundungen – Mandanten müssen verminderte Gebühren übernehmen
Ob Ehevertrag, Erbvertrag oder Immobilienschenkung – viele gängige Rechtsgeschäfte setzen zwingend die Beauftragung einer Notarin oder eines Notars voraus.
Mängel nicht verschweigen – Aufklärungspflichten beim Immobilienverkauf
Damit der Traum vom eigenen Haus keine Risse bekommt, haben Käufer das Recht auf eine wahrheitsgemäße Unterrichtung durch den Verkäufer.
Das Testament Alleinerziehender: Für minderjährige Kinder vorsorgen
Familien in Deutschland sind vielfältig, und immer häufiger kommt es vor, dass Paare mit gemeinsamen Kindern getrennte Wege gehen. Oft gilt dann die ganze Aufmerksamkeit der Gegenwart, zur Vorsorge bleibt kaum Gelegenheit.
Vermögen weitergeben – welche Fristen sind zu beachten?
„Sich frühzeitig zu kümmern“ ist ein guter Vorsatz. Das gilt auch für die Frage, wie Vermögen in die nächste Generation weitergegeben werden kann.
Gültiges Testament auch mit unleserlicher Unterschrift
Ein Testament kann handschriftlich oder notariell errichtet werden. Aufgrund der professionellen Beratung durch die Notarin oder den Notar bietet das notarielle Testament einen höheren Grad an Rechtssicherheit.
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