31/1/22
Zugriff auf Privatvermögen vermeiden – Den Nachlassverwalter einschalten
Stirbt ein Erblasser, geht sein gesamtes Vermögen an einen oder mehrere Erben über. Das schließt auch seine Schulden mit ein. Für den Erben kann sich diese Vermischung aus eigenem Vermögen und geerbtem Vermögen sowie eigenen Schulden und geerbten Schulden als verwirrend und kompliziert darstellen. Stirbt zum Beispiel ein Mieter und der Erbe steht fest, könnte es passieren, dass der Vermieter mögliche Mietrückstände geltend macht. Ist der Nachlass dann unübersichtlich, macht der Vermieter seine Ansprüche beim Erben geltend. Abhilfe schafft hierbei die Anordnung einer Nachlassverwaltung, welche für die saubere Trennung von Nachlassvermögen und eigenem Vermögen des Erben sorgt. Somit bleibt das Eigenvermögen des Erben unberührt.
Die Stellung des Nachlassverwalters
Der Nachlassverwalter ist weder ein gesetzlicher Vertreter der Erben noch des Erblassers. Er ist allerdings Inhaber eines privaten Amtes, welches ihm auf Antrag des Erben oder Nachlassgläubigers zugetragen wurde. Nach Belieben schalten und walten kann der Nachlassverwalter dabei allerdings nicht. Er unterliegt der Aufsicht des Nachlassgerichtes. Somit ist er dazu verpflichtet, diesem auch über seine Tätigkeit Auskunft zu geben und jährlich Rechnung zu legen. Für den Erben bedeutet die Ernennung eines Nachlassverwalters, dass jegliche Rechtshandlungen, die auf eigene Faust und ohne den Nachlassverwalter durchgeführt werden, unwirksam sind.
Aufgaben des Nachlassverwalters
Nimmt der Nachlassverwalter das Erbe in Besitz, verschafft er sich zunächst einen Überblick über den Nachlass einschließlich aller Nachlassverbindlichkeiten. Anschließend werden diese dem Nachlassgericht in Form eines Nachlassverzeichnisses vorgelegt. Sollten dabei bis dato nicht bekannte Nachlassverbindlichkeiten Aufgebotsverfahren in die Wege zu leiten und somit die potenziellen Gläubiger zu ermitteln. Erst einmal ausfindig gemacht, werden sämtliche Gläubiger durch eine öffentliche Bekanntmachung dazu aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden. Der Nachlassverwalter führt dann die Verhandlungen und begleicht sämtliche Nachlassverbindlichkeiten aus dem Erbe. Bleibt danach noch etwas vom Erbe übrig, wird es dem Erben überlassen.
Der Nachlassverwalter hat damit seine Aufgaben erfüllt und wird durch einen gerichtlichen Aufhebungsbeschluss von der Nachlassverwaltung entbunden. Ist das Erbe hingegen überschuldet sein, endet die Arbeit des Nachlassverwalters erst mit der Eröffnung des sogenannten Nachlassinsolvenzverfahrens.
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Egal, ob in den sozialen Medien, bei Streamingdiensten, in Form von E-Mail-Accounts, Blogs und Vlogs, Kundenkonten bei Shopping-Seiten oder durch die zunehmend digitale Verwaltung unseres Lebens – wir alle hinterlassen Spuren im World Wide Web. Viele dieser Inhalte wie beispielsweise Fotos können tief in unsere Privatsphäre eingreifen.
Online-Gründung einer GmbH – Digitalisierung notarieller Verfahren
Seit dem 1. August 2022 können Bargründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften sowie Anmeldungen zum Handelsregister vollständig digital durchgeführt werden. Ermöglicht wird dies durch das im Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG).
Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern – Blick in die Teilungserklärung schützt vor Überraschungen
Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt neben der einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auch das Grundstück – und zwar zusammen mit der übrigen Wohnungseigentümergemeinschaft. Interessenten sollten vor dem Kauf die Teilungserklärung einsehen, um sich über die Flächen, die nur ihnen gehören, das Gemeinschaftseigentum sowie Sondernutzungsrechte zu informieren.
Erste Online-Gründung einer GmbH in Deutschland
Erstmalig ist heute, am 1. August 2022, in Deutschland online eine GmbH gegründet worden. Beurkundet wurde dabei in einer Videokonferenz über das Portal der Bundesnotarkammer. Der Gründer saß in Berlin, der Notar in München.
Mit Vollmacht in den Urlaub
Die Schulferien werden von vielen Familien für Reisen genutzt. Verreist ein minderjähriges Kind nicht mit beiden Elternteilen, kann es sinnvoll sein, die Begleitperson zu bevollmächtigen.
Den letzten Willen klicken?
Onlinedienste versprechen die Erstellung eines individuellen Testaments innerhalb weniger Minuten. Hierzu müssen sich Nutzerinnen und Nutzer lediglich durch einen Fragebogen klicken und erhalten am Ende ein fertiges Muster-Testament.
Streit ums Erbe vermeiden
Erblasser und Erblasserinnen wollen oft nur das Beste für die Hinterbliebenen. Dazu gehört auch die gerechte Aufteilung des Nachlasses. Werden im Testament allerdings mehrere Erben oder Erbinnen benannt, ohne eine klare Aufteilung der vererbten Gegenstände festzulegen, müssen die Erben dies untereinander regeln.
Mit Gerichten elektronisch kommunizieren: Nach beA, beN und beBPO kommt nun das eBO
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Vorsorge in der Patchworkfamilie ‐ Welche Rechte haben Stiefeltern, wenn der Partner stirbt?
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Entscheiden sich Interessenten für den Kauf einer Immobilie, gehört der Besuch bei einer Notarin oder einem Notar zum Verkaufsprozedere, denn hier wird der Verkauf beziehungsweise Kauf von Grundbesitz beurkundet.
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Für Heiratswillige ist 2022 reich an Schnapszahltagen, an denen sich der Bund fürs Leben unvergesslich besiegeln lässt. Den Zauber, der diesem Anfang innewohnt, wollen sich viele dabei nicht durch so etwas Nüchternes wie einen Ehevertrag trüben lassen. Er gilt als unromantisch oder gar als Misstrauensbeweis. Doch das Gegenteil ist richtig.
Immobilien schenken – aber richtig!
In vielen Fällen ist es sinnvoll, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Eine individuelle Beratung und Gestaltung bieten Notarinnen und Notare.
Nachfolge frühzeitig regeln – Unternehmen und Arbeitsplätze sicher erhalten
Bei der Unternehmensnachfolge geht es neben der Erhaltung des Lebenswerks auch um die Altersversorgung des Unternehmers und seiner Familie sowie die Arbeitsplätze der Angestellten. Im Falle des unerwarteten Todes besteht die Gefahr, dass der komplette Betrieb stillsteht oder ein Nachfolger gewählt wird, der nicht für diese Position gewünscht war. Unternehmer sollten daher frühzeitig ihre Nachfolge in einem Testament regeln.
Anfechtungsfrist endet nach zwei Jahren – Vaterschaft anerkennen oder anfechten
Vater zu sein bedeutet nicht nur viele freudige Erlebnisse, sondern auch Rechte und Pflichten. Wer gute Gründe hat, an der eigenen Vaterschaft zu zweifeln, sollte über eine Anfechtung nachdenken, denn: Mit der Anerkennung der Vaterschaft geht auch eine Unterhaltspflicht einher.
Teile und herrsche – auch im Eigenheim?
Fast die Hälfte der Wohnimmobilien in Deutschland werden von den Eigentümern selbst bewohnt. Doch was passiert, wenn die Eigentümer im Alter finanziellen Spielraum benötigen und ein Großteil des Vermögens in der Immobilie gebunden ist?
Selbstverfasst oder aus dem Internet? – Vorsicht vor privatschriftlichen Vollmachten!
Vorsorgevollmachten sind ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung. Sie können den Vollmachtgeber davor bewahren, im Notfall unter Betreuung gestellt zu werden. Stattdessen wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Handelt es sich jedoch um eine rein privatschriftliche (und keine notarielle) Vollmacht, kann sich die Vollmacht im Ernstfall als nutzlos herausstellen.
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Bundestag beschließt Notvertretungsrecht für Ehegatten – Bundesnotarkammer warnt vor falscher Sicherheit
Der Bundestag hat heute eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts auf den Weg gebracht. Teil der Reform ist die Einführung eines Notvertretungsrechts für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten.
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Vielfach haben Erblasser Sorge, dass ihre Erben mit der Verteilung des Nachlasses und seiner Verwaltung überfordert sind oder deswegen gar Streit entsteht. Dann wird das Erbe womöglich zur Last und das wollen die wenigsten. In diesen und in weiteren Fällen kann ein Testamentsvollstrecker helfen, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen.
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Abbruch notarieller Beurkundungen – Mandanten müssen verminderte Gebühren übernehmen
Ob Ehevertrag, Erbvertrag oder Immobilienschenkung – viele gängige Rechtsgeschäfte setzen zwingend die Beauftragung einer Notarin oder eines Notars voraus.
Mängel nicht verschweigen – Aufklärungspflichten beim Immobilienverkauf
Damit der Traum vom eigenen Haus keine Risse bekommt, haben Käufer das Recht auf eine wahrheitsgemäße Unterrichtung durch den Verkäufer.
Das Testament Alleinerziehender: Für minderjährige Kinder vorsorgen
Familien in Deutschland sind vielfältig, und immer häufiger kommt es vor, dass Paare mit gemeinsamen Kindern getrennte Wege gehen. Oft gilt dann die ganze Aufmerksamkeit der Gegenwart, zur Vorsorge bleibt kaum Gelegenheit.
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Die aktuellen Corona-Regelungen beschränken persönliche Kontakte auf ein Minimum – nicht nur im privaten Bereich. Die geltenden Bestimmungen wirken sich auch auf die Erledigung dringender Amtsgeschäfte der Notarinnen und Notare aus.
Vermögen weitergeben – welche Fristen sind zu beachten?
„Sich frühzeitig zu kümmern“ ist ein guter Vorsatz. Das gilt auch für die Frage, wie Vermögen in die nächste Generation weitergegeben werden kann.
Gültiges Testament auch mit unleserlicher Unterschrift
Ein Testament kann handschriftlich oder notariell errichtet werden. Aufgrund der professionellen Beratung durch die Notarin oder den Notar bietet das notarielle Testament einen höheren Grad an Rechtssicherheit.
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