7/11/22
Was ist, wenn wir nicht mehr da sind? – Die richtige Vorsorge für Kinder mit Behinderung
Menschen mit Behinderung sind in besonderem Maße auf die Hilfe ihrer Angehörigen angewiesen. Aber wer kümmert sich um ein behindertes Kind, wenn die Eltern versterben? Und vor allem: Wer sorgt dafür, dass es auch in Zukunft die Unterstützung, wie etwa Therapien, erhält, die notwendig sind, um es optimal zu fördern?
Angehörige investieren nicht nur viel Zeit und Fürsorge in die Begleitung hilfebedürftiger Menschen, sie sorgen sich auch darum, wie die Fürsorge nach ihrem Tod weiter sichergestellt werden kann. „Unbekannt ist vielen Betroffenen dabei, dass es für solche Fälle bewährte rechtliche Gestaltungsmittel in der Nachlassplanung gibt“, weiß Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer.
Eltern von Kindern mit Behinderungen haben häufig den Wunsch, ihrem Kind aus dem Nachlass etwas zukommen zu lassen, um dessen Lebensqualität über das Niveau staatlicher Fürsorgeleistungen hinaus zu verbessern. Insbesondere soll das Kind von der Erbschaft so viel wie möglich selbst behalten oder für besondere Therapien jenseits von Sozialleistungen einsetzen dürfen. Darüber hinaus soll oftmals in der Elterngeneration vorhandener Grundbesitz oder sonstiges Vermögen über die Generationen hinweg in der Familie verbleiben.
Um diese Zielvorstellungen umsetzen zu können, sollten sich Eltern behinderter Kinder unbedingt rechtlich beraten lassen. Sonst besteht das Risiko, dass die Zuwendungen über den sogenannten „Sozialhilferegress“ aufgezehrt werden oder Familienvermögen verwertet werden muss, ohne dass die Lebensstellung des Kindes über das Niveau der Sozialleistungen hinaus verbessert wird. Hintergrund ist, dass Menschen mit Behinderungen im Bedarfsfall oft Leistungen der Eingliederungshilfe und ggf. existenzsichernde Leistungen erhalten, etwa für ihre Unterkunft und ihren allgemeinen Lebensbedarf. Zum Wesen der Sozialhilfe gehört es, dass diese nachrangig gewährt wird. Der Sozialhilfeträger muss also erst dann Leistungen erbringen, wenn keine eigenen Finanzierungsmöglichkeiten (mehr) bestehen. Zuerst muss das eigene Einkommen und Vermögen des Kindes – ausgenommen das sogenannte Schonvermögen – eingesetzt werden. Hierzu gehört grundsätzlich auch geerbtes Vermögen, welches dann zunächst aufzubrauchen oder zu verwerten ist.
Das größtenteils im Jahr 2020 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz hat die Teilhabe und Selbstbestimmung der leistungsberechtigten Personen zwar verbessert. Der individuelle Beratungsbedarf für eine zielgerichtete Förderung des Kindes mit Behinderung besteht aber weiterhin fort. Thelen rät insoweit von der Abfassung eines herkömmlichen handschriftlichen Testaments ohne juristische Beratung ab: „Wenden die Eltern ihrem behinderten Kind etwas zu, muss das Kind das ererbte Vermögen später grundsätzlich für seinen eigenen Lebensunterhalt, d.h. insbesondere für seine Pflege einsetzen. Enterben sie dagegen ihr Kind, um das Vermögen dem Zugriff des Sozialhilfeträgers zu entziehen, steht dem Kind von Gesetzes wegen der Pflichtteilsanspruch zu, der immerhin die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt und im Regelfall nicht ausgeschlossen werden kann. Entscheidend aber ist: Der Sozialhilfeträger kann diesen Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen auf sich überleiten und ihn anstelle des Kindes mit Behinderung geltend machen, ohne dass es auf den Willen des Kindes selbst oder seines Betreuers ankäme.“
Das Erbrecht stellt für solche Fälle eine Vielzahl dem Laien meist unbekannter Instrumente der Testamentsgestaltung zur Verfügung. Deren juristisch geschickte Kombination kann den Eltern von Kindern mit Behinderungen tatsächlich zu dem gewünschten Ergebnis verhelfen. Da hier jedoch viele Fallstricke lauern, die das gut Gemeinte leider oft in sein Gegenteil verkehren, ist es unerlässlich, für die Erstellung eines sogenannten „Behindertentestaments“ juristischen Rat einzuholen. Gerade die notarielle Beurkundung bietet hier Vorteile gegenüber dem handschriftlichen Testament. Sie macht im Regelfall nicht nur die Erteilung eines Erbscheins entbehrlich, sondern sichert darüber hinaus eine umfassende Beratung, eine fachgerechte Umsetzung Ihres individuellen Willens sowie eine rechtssichere und vorausschauende Gestaltung ab.
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Aktuelles
Wie Geschäftsführer für den Notfall vorsorgen können – Mit Unternehmervollmacht Handlungsfähigkeit sicherstellen
Ist ein Unternehmer durch einen schweren Unfall oder plötzliche Krankheit nicht mehr geschäftsfähig, kann er nicht ohne Weiteres vom Ehepartner vertreten werden. Wurde nicht rechtzeitig ein Vertreter benannt und mit einer Unternehmervollmacht ausgestattet, steht die Firma führungslos dar, was im schlimmsten Fall den Ruin bedeutet.
Immobilien zu Lebzeiten übertragen – 2022 noch Steuern sparen
Wer eine Immobilie erbt oder geschenkt bekommt, könnte hierauf ab 2023 mehr Steuern zahlen. „Ein Grund mehr, sich mit dem Thema vorweggenommene Erbschaft zu beschäftigen“, meint Martin Thelen, Pressesprecher der Bundesnotarkammer.
Den „digitalen Nachlass“ regeln – Auch Social-Media-Konten gehören zum Erbe
Egal, ob in den sozialen Medien, bei Streamingdiensten, in Form von E-Mail-Accounts, Blogs und Vlogs, Kundenkonten bei Shopping-Seiten oder durch die zunehmend digitale Verwaltung unseres Lebens – wir alle hinterlassen Spuren im World Wide Web. Viele dieser Inhalte wie beispielsweise Fotos können tief in unsere Privatsphäre eingreifen.
Online-Gründung einer GmbH – Digitalisierung notarieller Verfahren
Seit dem 1. August 2022 können Bargründungen von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Unternehmergesellschaften sowie Anmeldungen zum Handelsregister vollständig digital durchgeführt werden. Ermöglicht wird dies durch das im Bundestag beschlossene Gesetz zur Umsetzung der europäischen Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG).
Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern – Blick in die Teilungserklärung schützt vor Überraschungen
Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt neben der einzelnen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus auch das Grundstück – und zwar zusammen mit der übrigen Wohnungseigentümergemeinschaft. Interessenten sollten vor dem Kauf die Teilungserklärung einsehen, um sich über die Flächen, die nur ihnen gehören, das Gemeinschaftseigentum sowie Sondernutzungsrechte zu informieren.
Erste Online-Gründung einer GmbH in Deutschland
Erstmalig ist heute, am 1. August 2022, in Deutschland online eine GmbH gegründet worden. Beurkundet wurde dabei in einer Videokonferenz über das Portal der Bundesnotarkammer. Der Gründer saß in Berlin, der Notar in München.
Mit Vollmacht in den Urlaub
Die Schulferien werden von vielen Familien für Reisen genutzt. Verreist ein minderjähriges Kind nicht mit beiden Elternteilen, kann es sinnvoll sein, die Begleitperson zu bevollmächtigen.
Den letzten Willen klicken?
Onlinedienste versprechen die Erstellung eines individuellen Testaments innerhalb weniger Minuten. Hierzu müssen sich Nutzerinnen und Nutzer lediglich durch einen Fragebogen klicken und erhalten am Ende ein fertiges Muster-Testament.
Streit ums Erbe vermeiden
Erblasser und Erblasserinnen wollen oft nur das Beste für die Hinterbliebenen. Dazu gehört auch die gerechte Aufteilung des Nachlasses. Werden im Testament allerdings mehrere Erben oder Erbinnen benannt, ohne eine klare Aufteilung der vererbten Gegenstände festzulegen, müssen die Erben dies untereinander regeln.
Mit Gerichten elektronisch kommunizieren: Nach beA, beN und beBPO kommt nun das eBO
Die E-Mail gehört inzwischen zum Alltag. Doch kann ich auch mit Gerichten ohne weiteres auf diese Weise kommunizieren oder Anträge stellen? Die einfache E-Mail hat eine entscheidende Schwachstelle: Sie kann sehr einfach abgefangen und ausgespäht werden. Damit ist zum einen eine vertrauliche Kommunikation mit den Gerichten nicht möglich. Zum anderen ist nicht geprüft, ob die E-Mail auch tatsächlich vom Absender stammt.
Vorsorge in der Patchworkfamilie ‐ Welche Rechte haben Stiefeltern, wenn der Partner stirbt?
Im Jahr 2020 lebte bereits über eine Million unverheiratete Paare mit Kindern in einem gemeinsamen Haushalt. Oftmals handelt es sich um Patchworkfamilien, bei denen der Nachwuchs aus vorherigen Beziehungen stammt. Wenn der biologische Elternteil verstirbt, droht die neu entstandene Familie zu zerbrechen, da viele gesetzliche Regelungen nicht an der Situation der verbliebenen Lebenspartner und ihrer Stiefkinder ausgerichtet sind. Ein mögliches Umgangsrecht sowie Verfügungen im Testament sind unzureichende Notlösungen. Sicherheit kann nur eine Stiefkindadoption bringen
Immobilienkauf nicht ohne Notarin oder Notar – Komplikationen beim Immobilienkauf vermeiden
Entscheiden sich Interessenten für den Kauf einer Immobilie, gehört der Besuch bei einer Notarin oder einem Notar zum Verkaufsprozedere, denn hier wird der Verkauf beziehungsweise Kauf von Grundbesitz beurkundet.
In guten Tagen für schlechte vorsorgen
Für Heiratswillige ist 2022 reich an Schnapszahltagen, an denen sich der Bund fürs Leben unvergesslich besiegeln lässt. Den Zauber, der diesem Anfang innewohnt, wollen sich viele dabei nicht durch so etwas Nüchternes wie einen Ehevertrag trüben lassen. Er gilt als unromantisch oder gar als Misstrauensbeweis. Doch das Gegenteil ist richtig.
Zugriff auf Privatvermögen vermeiden – Den Nachlassverwalter einschalten
Stirbt ein Erblasser, geht sein gesamtes Vermögen an einen oder mehrere Erben über. Das schließt auch seine Schulden mit ein. Für den Erben kann sich diese Vermischung aus eigenem Vermögen und geerbtem Vermögen sowie eigenen Schulden und geerbten Schulden als verwirrend und kompliziert darstellen. Stirbt zum Beispiel ein Mieter und der Erbe steht fest, könnte es passieren, dass der Vermieter mögliche Mietrückstände geltend macht.
Immobilien schenken – aber richtig!
In vielen Fällen ist es sinnvoll, Immobilien nicht erst mit dem Tod zu vererben, sondern schon zu Lebzeiten zu übertragen. Eine individuelle Beratung und Gestaltung bieten Notarinnen und Notare.
Nachfolge frühzeitig regeln – Unternehmen und Arbeitsplätze sicher erhalten
Bei der Unternehmensnachfolge geht es neben der Erhaltung des Lebenswerks auch um die Altersversorgung des Unternehmers und seiner Familie sowie die Arbeitsplätze der Angestellten. Im Falle des unerwarteten Todes besteht die Gefahr, dass der komplette Betrieb stillsteht oder ein Nachfolger gewählt wird, der nicht für diese Position gewünscht war. Unternehmer sollten daher frühzeitig ihre Nachfolge in einem Testament regeln.
Anfechtungsfrist endet nach zwei Jahren – Vaterschaft anerkennen oder anfechten
Vater zu sein bedeutet nicht nur viele freudige Erlebnisse, sondern auch Rechte und Pflichten. Wer gute Gründe hat, an der eigenen Vaterschaft zu zweifeln, sollte über eine Anfechtung nachdenken, denn: Mit der Anerkennung der Vaterschaft geht auch eine Unterhaltspflicht einher.
Teile und herrsche – auch im Eigenheim?
Fast die Hälfte der Wohnimmobilien in Deutschland werden von den Eigentümern selbst bewohnt. Doch was passiert, wenn die Eigentümer im Alter finanziellen Spielraum benötigen und ein Großteil des Vermögens in der Immobilie gebunden ist?
Selbstverfasst oder aus dem Internet? – Vorsicht vor privatschriftlichen Vollmachten!
Vorsorgevollmachten sind ein wichtiges Instrument der Selbstbestimmung. Sie können den Vollmachtgeber davor bewahren, im Notfall unter Betreuung gestellt zu werden. Stattdessen wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, im Namen des Vollmachtgebers zu handeln. Handelt es sich jedoch um eine rein privatschriftliche (und keine notarielle) Vollmacht, kann sich die Vollmacht im Ernstfall als nutzlos herausstellen.
Nicht jedes Grundstück darf bebaut werden – Wie Bauherren Zeitverlust und Kosten vermeiden
Viele, vor allem junge Paare hegen den Wunsch, ein Eigenheim für die Familie zu bauen. Beim Kauf eines Grundstückes sind jedoch einige wichtige Kriterien zu beachten. Nicht jede Fläche kann sofort bebaut werden. Selbst Grundstücke, die von der Gemeinde für den Hausbau vorgesehen sind, dürfen schlimmstenfalls erst in Jahrzehnten bebaut werden.
Bundestag beschließt Notvertretungsrecht für Ehegatten – Bundesnotarkammer warnt vor falscher Sicherheit
Der Bundestag hat heute eine umfassende Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts auf den Weg gebracht. Teil der Reform ist die Einführung eines Notvertretungsrechts für Ehegatten in Gesundheitsangelegenheiten.
Den letzten Willen umsetzen – mit Testamentsvollstrecker
Vielfach haben Erblasser Sorge, dass ihre Erben mit der Verteilung des Nachlasses und seiner Verwaltung überfordert sind oder deswegen gar Streit entsteht. Dann wird das Erbe womöglich zur Last und das wollen die wenigsten. In diesen und in weiteren Fällen kann ein Testamentsvollstrecker helfen, den letzten Willen des Erblassers umzusetzen.
Adoption von Minderjährigen und Erwachsenen – Voraussetzungen hängen vom Alter des Adoptivkindes ab
Wenn Kinder viele Jahre in ihrer Patchwork- oder Pflegefamilie leben, wächst oft der Wunsch nach einer Adoption – vor allem, wenn wenig oder gar kein Kontakt zu den leiblichen Eltern besteht.
Abbruch notarieller Beurkundungen – Mandanten müssen verminderte Gebühren übernehmen
Ob Ehevertrag, Erbvertrag oder Immobilienschenkung – viele gängige Rechtsgeschäfte setzen zwingend die Beauftragung einer Notarin oder eines Notars voraus.
Mängel nicht verschweigen – Aufklärungspflichten beim Immobilienverkauf
Damit der Traum vom eigenen Haus keine Risse bekommt, haben Käufer das Recht auf eine wahrheitsgemäße Unterrichtung durch den Verkäufer.
Das Testament Alleinerziehender: Für minderjährige Kinder vorsorgen
Familien in Deutschland sind vielfältig, und immer häufiger kommt es vor, dass Paare mit gemeinsamen Kindern getrennte Wege gehen. Oft gilt dann die ganze Aufmerksamkeit der Gegenwart, zur Vorsorge bleibt kaum Gelegenheit.
Notarielle Beurkundungen auch jetzt möglich – Testamente und Erbverträge in der Pandemie sicher errichten
Die aktuellen Corona-Regelungen beschränken persönliche Kontakte auf ein Minimum – nicht nur im privaten Bereich. Die geltenden Bestimmungen wirken sich auch auf die Erledigung dringender Amtsgeschäfte der Notarinnen und Notare aus.
Vermögen weitergeben – welche Fristen sind zu beachten?
„Sich frühzeitig zu kümmern“ ist ein guter Vorsatz. Das gilt auch für die Frage, wie Vermögen in die nächste Generation weitergegeben werden kann.
Gültiges Testament auch mit unleserlicher Unterschrift
Ein Testament kann handschriftlich oder notariell errichtet werden. Aufgrund der professionellen Beratung durch die Notarin oder den Notar bietet das notarielle Testament einen höheren Grad an Rechtssicherheit.
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